Startup Teamwork Agreement – Gründervertrag – Gesellschaftsvertrag Vorlage Download
Wer früh plant hat später weniger Schwierigkeiten. Das gilt auch bei der Unternehmensgründung.
Viele rechtliche Angelegenheiten gehen hier früh in Vergessenheit und führen später zu Konflikten. Eine der unangenehmen Angelegenheiten ist etwa, wie man Unternehmensanteile auf Gründungsmitglieder verteilt. Dabei wäre es einfach gewesen, hätte man anfangs ein komplettes Regelwerk angefertigt, mag man im Nachhinein denken.
Dabei dauert das Anfertigen eines solchen Vertrages nicht lange. Ein Musterformular gibt es etwas weiter unten auf der Seite kostenlos zum Download.
Einige Punkte muss man aber auch individueller gestalten. Etwa welche Rechtsform das Unternehmen darstellen soll. Da ein solcher Vertrag bei Einzelunternehmer keinen Sinn macht, handelt es sich dabei auf jeden Fall um eine Gesellschaft.
In Deutschland kann eine Gesellschaft aber noch weitere Namen tragen wie etwa GbR, UG, GmbH oder auch AG.
Jede Gesellschaft startet dabei als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Um eine GbR zu gründen benötigt es nicht einmal einen Vertrag. Die Gesetze §§ 705 bis 740 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten also auch ohne, dass man einen Vertrag explizit anfertigt. Eine Fahrgemeinschaft beispielsweise ist bereits eine GbR.
Die Gesetze §§ 705 bis 740 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten auch ohne, dass man einen Vertrag anfertigt. Ein eigener Vertrag kann sich allerdings dennoch lohnen um bestehende Gesetze zu ändern und neue unternehmensbezogene Regeln zu vereinbaren.
Bei einer GbR haften Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Im Fall einer Pleite könnte so zum Beispiel Eigentum der Gründer gepfändet werden. Da das für Unternehmer ein hohes Risiko darstellt gibt es auch noch andere Unternehmensrechtsformen, bei denen Gesellschafter im Fall einer Pleite des Unternehmens nicht mit ihrem Privatvermögen zur Kasse gebeten werden können.
Eine UG (Unternehmensgesellschaft) stellt ein Unternehmen mit beschränkter Haftung dar. Gründer können das Unternehmen bereits ab 1€ Kapitaleinlage gründen. Da das Kapital des Unternehmens sehr niedrig sein kann und Gründer auch nicht mit ihrem Privatvermögen haften, scheuen allerdings andere Unternehmen Geschäfte mit einer UG zu tätigen, da es sehr schnell zu Pleite und somit zum Zahlungsausfall kommen kann.
Anders sieht es bei einer GmbH aus. Hierfür braucht es 25.000€ Kapitaleinlage. Zu einer Pleite kann es nicht so schnell kommen. Das sorgt bei Mitarbeitern und Geschäftspartnern für vertrauen.
Verteilung der Anteile
Bei der Verteilung der Anteile gibt es zwei verschiedene Ansätze. Der Mustervertrag der unten zum Download bereit steht vereint beide miteinander.
Bei der ersten Option wird jedes 1% Unternehmensanteil für 1€ verkauft. Unternehmensgründer können sich dabei absprechen wer wieviele Anteile erhält. Das Startup hat mit dieser Methode nach Gründung bereits 100€ Startkapital und kann hiermit zum Beispiel Software Lizenzen etc. bezahlen.
Man kann auch jeden 1% Anteil einzeln unter den Unternehmern versteigern. Angebot und Nachfrage sorgen so bereits für ein Gleichgewicht, sodass jeder Gesellschafter den von ihm gewünschten Anteil erhalten sollte und mit dieser Strategie bereits mehr Eigenkapital im Unternehmen liegt. Angebot und Nachfrage an den Gesellschaftsanteilen sorgen so für den Preis und nicht unbedingt die 1€ Regel.
Bei der zweiten Methode werden Anteile beim Erreichen gemeinsamer Ziele ausgeschüttet. Im pdf-Dokument werden diese Ziele Milestones genannt und müssen bei jeder Gründung individuell festgelegt werden. Ein Milestone könnte zum Beispiel das erreichen von 500 Downloads im PlayStore oder die ersten 500 Abonnenten im Unternehmens YouTube Kanal sein.
Im unten stehenden Musterformular werden beide Methoden vereint. Die ersten 30% könnten beispielsweise nach der ersten Methode für 1€ verkauft werden und der Rest wird über die Zeit an allen weiterhin aktiven Gesellschaftern ausgeschüttet die an den erreichten Zielen beteiligt waren.
Geschäftsführung
Wenn man sich über Unternehmensstrukturen noch keinen großen Kopf gemacht hat, mag man schnell denken, dass Geschäftsführern gleichzeitig das Unternehmen gehört. Das trifft aber nicht immer zu. Zu Beginn sind zwar alle Inhaber des Unternehmens (Gesellschafter) auch Geschäftsführer. Gesellschafter können aber auch einen Angestellten zum Geschäftsführer ernennen, wobei dieser Geschäftsführer nicht unbedingt auch Anteile des Unternehmens besitzt muss.
Zusammenfassung
Allgemein lässt sich sagen:
Je früher man rechtliche Fragen klärt, desto weniger Konflikte hat man später. Was anfangs auf Freundschaft basiert könnte später in Feindseligkeit enden. Genau deswegen gibt es Verträge in denen man Regeln klar definiert und eventuell später wieder Bezug nehmen kann. Eine Anfertigung des Vertrages dauert nicht lange. Einen kostenlosen Musterentwurf gibt es hier: